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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Tarif richtet sich nach Sprachgruppe und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes. Es gelten folgende Kategorien von Schwierigkeitsgraden:
| Kat. A: | Korrespondenztexte ohne Fachterminologie |
| Kat. B: | Übliche Fachtexte |
| Kat. C: | Schwierige Fachtexte, Forschungsberichte, komplexe Verträge, Werbetexte (Slogans nach Zeitaufwand) |
Die Zuordnung der Tarifkategorie erfolgt durch Consultra.
Die Zeilenpreise gelten für Kombinationen mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die Tarifkategorie entspricht der dem höheren Schwierigkeitsgrad zugeordneten Sprache. Andere Sprachkombinationen: 50 bis 100% Zuschlag.
Berechnungsgrundlage ist die Normzeile mit 50 - 55 Anschlägen. Angefangene Zeilen werden als volle Zeilen berechnet, auch wenn sie nur Zahlen enthalten. Massgebend für die Rechnungsstellung ist der von Consultra erstellte Übersetzungstext.
Express-Aufträge, schlecht entzifferbare Textmanuskripte usw.: 50 bis 100% Zuschlag.
Preise nach Vereinbarung für Dolmetschen, Übersetzen beim Auftraggeber sowie Satz und Druck. Preise für Korrekturarbeiten, Gut-zum-Druck-Lesen, Redigieren, Übersetzen von Tabellen, Listen, Werbeslogans usw. nach Zeitaufwand.
Im Zeilenpreis für Übersetzungen sind Nebenkosten wie Telefongespräche, Porti, Bearbeitungskopien, Kuriertaxen, Beglaubigungen usw. nicht inbegriffen. Die Nebenkosten sind jedoch Bestandteil des Auftrages und werden gesondert verrechnet. Bei Drucktexten (Kat. C) ist das Korrekturlesen des Fahnenabzuges obligatorisch.
Offerten enthalten in der Regel Richtpreise (+/-15%) ohne Nebenkosten.
Der Übersetzungsauftrag gilt mit Übersendung der Übersetzungsunterlagen als erteilt. Im übrigen bedürfen rechtserhebliche Erklärungen der Schriftform. Im Namen von Dritten erteilte Aufträge, welche von den Dritten nicht angenommen werden, gelten als vom direkten Auftraggeber erteilt.
Die zu übersetzenden Texte werden von Consultra vertraulich behandelt.
Lieferfristgarantien müssen ausdrücklich vereinbart werden. Lieferfristen werden angemessen verlängert, wenn Hindernisse auftreten, die Consultra trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann. Solche Hindernisse sind Vorkommnisse höherer Gewalt, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Krankheit usw. Mit Lieferbereitschaft der Übersetzung gilt der Auftrag als erfüllt. Die Lieferung der Übersetzungen auf Datenträgern, per Fax oder E-Mail usw. erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf ausschliessliches Risiko des Auftraggebers.
Beanstandungen sind nur innerhalb von 20 Tagen nach Auftragserfüllung möglich. Consultra haftet ausdrücklich nur für den ursprünglichen Übersetzungstext und für Realersatz. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Mängel an Teilen oder Teillieferungen berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
Die Forderungen der Consultra sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich Consultra die sofortige Einstellung von weiteren Leistungen vor. Änderungen der Tarife und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich.
